Sozialversicherung
21,15 %
des Bruttogehalts zahlen Sie als Arbeitgeberanteil zusätzlich, solange das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Beschäftigte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge im Regelfall je zur Hälfte.
- Rentenversicherung9,30 %
- Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag8,75 %
- Pflegeversicherung1,80 %
- Arbeitslosenversicherung1,30 %



