Arbeitgeberkosten-Rechner · Stand 2026

Arbeitgeberkosten berechnen: Was ein Mitarbeiter über das Bruttogehalt hinaus kostet

Tragen Sie das Bruttogehalt ein und sehen Sie sofort, was die Stelle Ihren Betrieb im Monat und im Jahr tatsächlich kostet – mit Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft.

  • Werte Stand 2026 mit Quelle
  • Alle Sätze änderbar
  • Eingaben bleiben im Browser
Vom Brutto zu den Gesamtkosten Beispiel: 3.500 € brutto, 12 Gehälter, je Monat
  1. Bruttogehalt3.500,00 €
  2. + Rentenversicherung 9,3 %325,50 €
  3. + Krankenversicherung 8,75 %306,25 €
  4. + Pflegeversicherung 1,8 %63,00 €
  5. + Arbeitslosenversicherung 1,3 %45,50 €
  6. + Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld40,95 €
  7. + Berufsgenossenschaft 1,5 %52,50 €
  8. Arbeitgeberkosten4.333,70 €

Aus 3.500 € Brutto werden 4.333,70 € Arbeitgeberkosten: 23,8 % mehr.

Ein Mann mit Brille sitzt an einem Holzschreibtisch am Fenster und geht Unterlagen durch, neben ihm steht ein aufgeklappter Laptop.

Arbeitgeberkosten-Rechner

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Gehalt

Vertraglich vereinbartes Monatsgehalt vor Abzügen.

13 oder 14, wenn Weihnachts- oder Urlaubsgeld vereinbart ist.

Arbeitgeberanteile Sozialversicherung (Stand 2026)

Hälfte von 18,6 %. Quelle: Deutsche Rentenversicherung (öffnet in neuem Tab), Stand 2026.

Hälfte von 2,6 %. Quelle: § 341 SGB III (öffnet in neuem Tab), Stand 2026.

7,3 % plus Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %. Quelle: GKV-Spitzenverband (Beitragsbemessung (öffnet in neuem Tab), Zusatzbeitragssatz (öffnet in neuem Tab)), Stand 2026.

Hälfte von 3,6 %; in Sachsen 1,3 %. Quelle: GKV-Spitzenverband (öffnet in neuem Tab) und § 58 SGB XI (öffnet in neuem Tab), Stand 2026.

Umlagen und Unfallversicherung

Bitte prüfen Satz Ihrer Krankenkasse, Vorbelegung wie bei der Minijob-Zentrale; nur Betriebe bis 30 Beschäftigte. Quelle: Minijob-Zentrale (öffnet in neuem Tab), Stand 2026.

Bitte prüfen Satz Ihrer Krankenkasse, Vorbelegung wie bei der Minijob-Zentrale. Quelle: Minijob-Zentrale (öffnet in neuem Tab), Stand 2026.

Einheitlicher Satz für alle Arbeitgeber. Quelle: Minijob-Zentrale (öffnet in neuem Tab), Stand 2026.

Bitte prüfen Beispielwert; maßgeblich ist der Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft.

Beitragsbemessungsgrenzen (Stand 2026)
Zuschüsse (optional)

Angenommen als zusätzlich gezahlt und beitragsfrei.

Angenommen als beitragsfrei.

Kosten je produktiver Stunde (optional)

Die Werte sind Planungsannahmen, keine Statistik. Passen Sie sie an Ihren Betrieb und den Arbeitsvertrag an.

Je nach Bundesland unterschiedlich.

Arbeitgeberkosten je Monat

Arbeitgeberkosten: 4.334 € je Monat und 52.004 € je Jahr. Die Nebenkosten betragen 23,8 % des Bruttogehalts.

je Jahr
52.004 €
Anteil der Nebenkosten
23,8 %
je produktiver Stunde
30,85 €

Kostenbestandteile

Kostenbestandteile je Monat und Anteil an den Gesamtkosten
Bestandteilje MonatAnteil
Bruttogehalt3.500,00 €80,8 %
Rentenversicherung325,50 €7,5 %
Krankenversicherung306,25 €7,1 %
Pflegeversicherung63,00 €1,5 %
Arbeitslosenversicherung45,50 €1,0 %
Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeld)40,95 €0,9 %
Berufsgenossenschaft52,50 €1,2 %

Formel und Beispiel

So rechnen wir die Arbeitgeberkosten

Die Rechnung läuft über das Jahr. Für jeden Beitrag gilt: Beitragsgrundlage mal Arbeitgeberanteil. Liegt das Jahresgehalt über einer Beitragsbemessungsgrenze, zählt nur der Betrag bis zur Grenze.

Arbeitgeberkosten je Jahr = Bruttojahresgehalt + Σ (Beitragsgrundlage × Arbeitgeberanteil) + Berufsgenossenschaft + Zuschüsse

Durchgerechnetes Beispiel: 3.500 € brutto im Monat, 12 Gehälter
PositionRechenwegBetrag je Jahr
Bruttojahresgehalt3.500 € × 1242.000,00 €
Rentenversicherung9,30 % von 42.000 € (Grenze 101.400 €)3.906,00 €
Krankenversicherung8,75 % von 42.000 € (Grenze 69.750 €)3.675,00 €
Pflegeversicherung1,80 % von 42.000 €756,00 €
Arbeitslosenversicherung1,30 % von 42.000 €546,00 €
Umlage U1 (Krankheit)0,80 % von 42.000 €336,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 % von 42.000 €92,40 €
Insolvenzgeldumlage0,15 % von 42.000 €63,00 €
Berufsgenossenschaft (Beispielwert)1,50 % von 42.000 €630,00 €
Arbeitgeberkosten je Jahr52.004,40 € ÷ 12 = 4.333,70 € je Monat52.004,40 €

Anteil der Nebenkosten = (52.004,40 € − 42.000,00 €) ÷ 42.000,00 € = 23,8 %. Kosten je produktiver Stunde = Arbeitgeberkosten je Jahr ÷ produktive Stunden. Produktive Stunden ergeben sich aus der Wochenarbeitszeit nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und Krankheitstagen – im Beispiel 1.686 Stunden und damit 30,85 € je Stunde. Vereinfachung: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden mit der Jahresgrenze gerechnet.

Was dahintersteckt

Woraus die Arbeitgeberkosten bestehen

Neben dem Bruttogehalt zahlen Sie gesetzliche Pflichtbeiträge. Freiwillige Leistungen kommen nur dazu, wenn Sie sie zusagen.

Sozialversicherung

21,15 %

des Bruttogehalts zahlen Sie als Arbeitgeberanteil zusätzlich, solange das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Beschäftigte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge im Regelfall je zur Hälfte.

  • Rentenversicherung9,30 %
  • Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag8,75 %
  • Pflegeversicherung1,80 %
  • Arbeitslosenversicherung1,30 %

Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld

Die Umlagen finanzieren Erstattungen bei Krankheit (U1, nur Betriebe bis 30 Beschäftigte) und Mutterschaft (U2) sowie das Insolvenzgeld. Mit den Vorbelegungen sind das 1,17 % des Gehalts; U1 und U2 legt Ihre Krankenkasse fest.

Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlen Sie allein. Die Höhe hängt von Branche und Lohnsumme ab. Im Rechner steht ein Beispielwert, den Sie mit Ihrem Beitragsbescheid ersetzen sollten.

Grenzen

8.450 €

je Monat gelten als Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung.

Zuschüsse

Jobticket, Altersvorsorge oder andere freiwillige Leistungen tragen Sie im Rechner als Zuschüsse ein. Sie erhöhen die Gesamtkosten Euro für Euro.

Minijob?

Im Minijob gelten pauschale Abgaben statt der üblichen Anteile.

Weitere Rechner und Erklärungen

Je nach Beschäftigung anders gerechnet

Arbeitgeberkosten im Minijob

Bis 603 € im Monat zahlen Sie pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer und Umlagen. Der Minijob-Rechner zeigt die Summe und nennt Stand und Quelle je Satz.

Lohnnebenkosten erklärt

Was zu den Lohnnebenkosten zählt, was gesetzlich vorgeschrieben ist und warum der Aufschlag bei höheren Gehältern prozentual sinkt – mit einer Vergleichstabelle.

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Ratgeber für Ihre Personalplanung

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten bei 3.500 € Bruttogehalt?

Mit den Vorbelegungen des Rechners (Stand 2026) sind es rund 4.334 € im Monat, also etwa 23,8 % mehr als das Bruttogehalt. Den größten Teil machen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus (21,15 %). Dazu kommen Umlagen und ein Beispielwert für die Berufsgenossenschaft. Ihr tatsächlicher Wert hängt von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft ab.

Wer zahlt welchen Teil der Sozialversicherung?

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall je zur Hälfte. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein (§ 150 SGB VII (öffnet in neuem Tab)). Details zur Rentenversicherung regelt § 168 SGB VI (öffnet in neuem Tab).

Was sind die Umlagen U1 und U2?

Über die Umlage U1 erstattet die Krankenkasse Betrieben mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten einen Teil der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, über die Umlage U2 Aufwendungen bei Mutterschaft. Die Insolvenzgeldumlage zahlen alle Arbeitgeber. Die Sätze von U1 und U2 legt Ihre Krankenkasse fest; das Gesetz dazu ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (öffnet in neuem Tab).

Gilt der Rechner auch für Minijobs?

Nein. Im Minijob zahlen Arbeitgeber pauschale Beiträge, eine Pauschsteuer und Umlagen. Dafür gibt es den Minijob-Rechner.

Warum merkt sich der Rechner meine Eingaben?

Der Rechner speichert Ihre Eingaben im lokalen Speicher Ihres Browsers, damit Sie beim nächsten Besuch weiterrechnen können. Es werden keine Daten an einen Server gesendet. Mit „Auf Beispielwerte zurücksetzen“ löschen Sie die gemerkten Eingaben wieder.

Stand und Quellen

Woher die Werte stammen

Alle vorbelegten Werte entsprechen dem Stand 2026. Die Quellen wurden am 10. Oktober 2026 geprüft. Felder mit „Bitte prüfen“ sind Beispielwerte oder hängen von Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ab. Das Angebot ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ausblick 2027: Laut Meldung der Deutschen Rentenversicherung vom 8. Oktober 2026 (öffnet in neuem Tab) hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 neue Rechengrößen beschlossen (Rentenversicherung 8.850 € im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung 6.375 € im Monat). Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Grenzen im Rechner sind änderbar; vorbelegt bleiben die Werte für 2026.

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