Gesetzliche Pflichtabgaben
Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (zusammen 21,15 %), die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld (mit den Vorbelegungen 1,17 %) und die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft, die der Arbeitgeber allein trägt (§ 150 SGB VII (öffnet in neuem Tab)).
Bezahlte Ausfallzeiten
Urlaub, Feiertage und Krankheit kosten Gehalt ohne Arbeitsleistung. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr, bei Krankheit zahlen Sie das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter. Diese Zeiten erhöhen vor allem die Kosten je produktiver Stunde.
§ 3 BUrlG (öffnet in neuem Tab) § 3 EntgFG (öffnet in neuem Tab)
Freiwillige Leistungen
Weihnachtsgeld, Jobticket, Zuschüsse zur Altersvorsorge oder Gesundheitsangebote fallen nur an, wenn Sie sie zusagen oder ein Tarifvertrag sie vorsieht. Im Rechner tragen Sie sie als Zuschüsse oder über die Zahl der Monatsgehälter ein.