Minijob · Stand 2026

Arbeitgeberkosten im Minijob

Im gewerblichen Minijob zahlen Sie neben dem Verdienst pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale – mit den Sätzen von 2026 zusammen 31,17 %. Dazu kommt die Unfallversicherung. Alle Sätze sind änderbar und nennen Stand und Quelle.

  • Verdienstgrenze 603 € im Monat
  • 7.236 € im Jahr
  • Pauschalabgaben statt Arbeitgeberanteilen
Eine Mitarbeiterin mit Schürze räumt in einem kleinen Lebensmittelladen Verpackungen in ein hohes Regal.

Minijob-Rechner für Arbeitgeber

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Verdienst

Höchstens 603 € im Monatsdurchschnitt, 7.236 € im Jahr. Quelle: Minijob-Zentrale (öffnet in neuem Tab), Stand 2026.

Für die Kosten je Stunde. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind bis 603 € rund 43 Stunden möglich.

Abgaben im gewerblichen Minijob (Stand 2026)

Bitte prüfen Individueller Beitrag laut Bescheid des Unfallversicherungsträgers; hier ein Beispielwert.

Arbeitgeberkosten je Monat

Arbeitgeberkosten: 796,02 € je Monat und 9.552 € je Jahr. Der Aufschlag auf den Verdienst beträgt 32,67 %.

je Jahr
9.552 €
Aufschlag auf den Verdienst
32,67 %
je bezahlter Stunde
18,51 €

Davon an die Minijob-Zentrale: 187,02 € im Monat. Die Unfallversicherung zahlen Sie getrennt an den Träger.

Kostenbestandteile

Kostenbestandteile je Monat und Anteil an den Gesamtkosten
Bestandteilje MonatAnteil
Verdienst600,00 €75,4 %
Krankenversicherung (pauschal)78,00 €9,8 %
Rentenversicherung (pauschal)90,00 €11,3 %
Pauschsteuer12,00 €1,5 %
Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeld)7,02 €0,9 %
Unfallversicherung9,00 €1,1 %

Formel und Beispiel

So rechnen wir den Minijob

Im Minijob gibt es keine Beitragsbemessungsgrenzen und keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerhälften. Jeder Satz gilt direkt für den Verdienst.

Arbeitgeberkosten je Monat = Verdienst × (1 + Pauschalbeiträge + Pauschsteuer + Umlagen + Unfallversicherung)

Durchgerechnetes Beispiel: 600,00 € Verdienst im Monat
PositionRechenwegBetrag je Monat
VerdienstVereinbarter Monatsverdienst600,00 €
Krankenversicherung (pauschal)13,00 % von 600,00 €78,00 €
Rentenversicherung (pauschal)15,00 % von 600,00 €90,00 €
Pauschsteuer2,00 % von 600,00 €12,00 €
Umlage U1 (Krankheit)0,80 % von 600,00 €4,80 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 % von 600,00 €1,32 €
Insolvenzgeldumlage0,15 % von 600,00 €0,90 €
Unfallversicherung (Beispielwert)1,50 % von 600,00 €9,00 €
Arbeitgeberkosten je Monat796,02 € × 12 = 9.552,24 € je Jahr796,02 €

An die Minijob-Zentrale gehen davon 187,02 € (31,17 % des Verdienstes). Die Unfallversicherung zahlen Sie getrennt an den zuständigen Träger. Bei 43 bezahlten Stunden im Monat kostet eine Stunde 18,51 €.

Regeln im Überblick

Grenzen und Abgaben im Minijob

Die wichtigsten Angaben der Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber, Stand 2026.

Pauschalabgaben

Die Abgaben an die Minijob-Zentrale betragen mit den Sätzen von 2026 zusammen 31,17 % des Verdienstes: Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 %, Pauschsteuer 2 % sowie Umlagen.

Eigenanteil der Minijobber

Minijobber zahlen bei Rentenversicherungspflicht 3,6 % selbst. Lassen sie sich befreien, entfällt der Eigenanteil – Sie zahlen den Pauschalbeitrag von 15 % weiterhin. Im Privathaushalt liegt er bei 5 %.

Kurzfristige Beschäftigung

Bei höchstens 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr entfallen die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und die Pauschsteuer. Es bleiben die Umlagen und die Unfallversicherung.

Midijob

Von 603,01 € bis 2.000 € im Monat liegt ein Midijob vor. Dann gelten Beiträge für alle vier Versicherungszweige, die Anmeldung läuft über die Krankenkasse.

Häufige Fragen

Minijob kurz beantwortet

Wie viel kostet ein Minijob den Arbeitgeber im Monat?

Bei 600,00 € Verdienst sind es 787,02 € ohne und etwa 796,02 € mit einem Beispielwert für die Unfallversicherung. Die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale machen 187,02 € aus.

Muss ich im Minijob die Umlage U1 zahlen?

Das hängt von der Größe Ihres Betriebs ab: Die Umlage U1 betrifft in der Regel Betriebe mit höchstens 30 Beschäftigten. Die Minijob-Zentrale stellt einen Rechner zur Umlagepflicht (öffnet in neuem Tab) bereit. Die Umlagen U2 und das Insolvenzgeld fallen unabhängig davon an.

Was passiert, wenn der Verdienst über 603 € liegt?

Dann liegt kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr vor. Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat spricht man von einem Midijob mit regulären Sozialversicherungsbeiträgen. Achten Sie auch auf die Jahresgrenze von 7.236 €. Maßgeblich sind die Angaben der Minijob-Zentrale (öffnet in neuem Tab).

Gelten diese Sätze auch für Haushaltshilfen im Privathaushalt?

Nein. Der Rechner bildet nur den gewerblichen Minijob ab. Im Privathaushalt gelten andere Pauschalen, der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung liegt dort zum Beispiel bei 5 % statt 15 %.

Stand und Quellen

Woher die Werte stammen

Alle vorbelegten Werte entsprechen dem Stand 2026. Die Quellen wurden am 10. Oktober 2026 geprüft. Felder mit „Bitte prüfen“ sind Beispielwerte oder hängen von Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ab. Das Angebot ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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